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Zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein

Wir finden, es gibt 12 gute Gründe, um (wieder) Mitglied in der Kirche zu werden.

  1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewusstes Leben.
  2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
  3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
  4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
  5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
  6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
  7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
  8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernstgenommen und angenommen.
  9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.
  10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
  11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
  12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.

Was muss ich tun?

Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden Sie durch die Taufe Mitglied in der Kirche.

Ich bin ausgetreten, möchte aber wieder Mitglied werden. Was muss ich tun?

Wer ausgetreten ist und wieder Mitglied der Kirche sein will, erklärt beim Pfarrer, dass er wieder eintreten will. Dazu wird ein Formular ausgefüllt. Danach wird der zuständige Pfarrer mit ihm über die Kirchenmitgliedschaft sowie die Gründe von Austritt und Wiedereintritt sprechen. Das war’s!

Ich möchte aus einer anderen Kirche in die EKHN eintreten. Was muss ich tun?

Wer aus einer anderen Kirche in die evangelische Landeskirche übertreten will, benötigt den Austrittsnachweis aus seiner bisherigen Kirche. Der Pfarrer unterrichtet den Übertrittswilligen über seine Rechte und Pflichten als evangelisches Gemeindemitglied.

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