Energiesparen in der Kirchengemeinde

 

Seit September gilt die Energiesparverordnung der Bundesregierung, die auch für kirchliche Gebäude verbindliche Maßnahmen vorgibt. Der Kirchenvorstand folgende Regelungen für die Kirche und Gemeindehaus beschlossen.

Treppenhaus, Flure und Eingangsbereich des Gemeindehauses werden nicht mehr geheizt. Die Büro- und Gemeinderäume werden in der Belegungszeit auf maximal 19 Grad beheizt. Diese Heizungsbegrenzungen gelten nicht für unsere Kindertagesstätten.

Die Anstrahlung der Kirche, bisher durch die Stadt bezahlt, wurde in Absprache mit der Stadt ausgeschaltet.

Die Heizung in der Kirche wird gemäß der „Richtlinien zur Beheizung von Kirche“ auf eine Grundtemperatur von 8 Grad eingestellt und für Gottesdienste etc. wird nur noch auf 15 Grad geheizt. Für die Kirche sollen demnächst leichte Decken angeschafft werden. Diese können dann genutzt werden.

Mit diesen Maßnahmen erweist sich die Kirchengemeinde solidarisch mit der Bevölkerung und trägt Sorge dafür, dass die vorhandenen Strom-, Gas- und Ölbestände gerecht geteilt werden und zur Verfügung stehen.