Coronabeschränkungen weitgehend aufgehoben

Ab sofort sind die Abstandsregeln und die Maskenpflicht in Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen aufgehoben.

Es ist allerdings für größere Gottesdienste, Konzerte etc. in der Kirche eine Personenobergrenze von 150 Personen in der Kirche festgelegt. Für die Gemeinderäume bleibt die bisherige Personenbegrenzung für die Räume bestehen. Im Gemeindehaus bleibt die Bestuhlung weiterhin auf Abstände eingerichtet.

Die allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin. Desinfektionsmittel wird am Eingang der Kirche und des Gemeindehauses zur Verfügung gestellt. Das Tragen einer Maske ist der Entscheidung des Einzelnen überlassen.